Die eigentliche geschützte Parzelle 452/1 trägt einen wertvollen Mager – bzw. Halbtrockenrasen. Es handelt sich hierbei um eine schon alte, gras und moosreiche Wiese. Sie liegt als langer, hangabwärts verlaufender Streifen direkt entlang eines Schwarzföhrenwaldes. Dagegen weist der westlich angrenzende Flurstreifen, der zweite Teil des NDM, ein kraut – und blumenreiches Wiesenregenerationsstadium nach Ackernutzung auf. Eine der vorherrschenden Arten ist die Wiesenflockenblume. Auch anspruchsvollere Arten wie der Trockenpionier Gelbe Skabiose treten auf und zeigen das Halbtrockenpotential des Standortes an.
Beide Flächen scheinen eine Bewirtschaftungseinheit zu bilden. Dabei wäre es möglich, die Erweiterungsfläche zum Zweck der Aushagerung und rascheren Besiedlung durch selteneArten schon früher und noch ein zweites Mal zu mähen. Zwischen den beiden Streifen ist ein meist wallförmiger Rain ausgebildet, der abschnittsweise Gehölzwuchs trägt. Er besteht aus Büschen, die sich z.T. zu artenreichen Heckenzügen schließen. Schützenswerte Saumgesellschaften vermitteln zur Wiesenvegetation. Im unteren Bereich ist eher eine Schwarzföhren – bzw. Zitterpappelzeile ausgebildet.
Was für das NDM von besonderem Belang ist, ist seine Lage in einem besonders hochwertigen Kulturlandschaftsausschnitt. Praktisch der gesamte Südhangsbereich westlich des NDM ist besonders schützenswert, einerseits durch die reiche, Landschaftsästhetisch sehr ansprechende Gliederung durch Heckenzüge, anderseits durch das „einmalig“ großflächige Auftreten von Magerwiesen. Die verbleibenden Fettwiesen zeichnen sich positiv durch ihren großen Blumenreichtum aus. Dazu kommen noch ebenfalls Schützenswerte Saumgesellschaften und Dorngebüsche. Alles im allem ist hier eine noch recht intakte Kulturlandschaft vorhanden, deren Erhaltung ein ganz vordringliches Ziel des Naturschutzes sein muß. Es sollte nun ehestmöglich versucht werden, über Vertragsnaturschutz die Wertigkeit der Fläche sicherzustellen. Bei Nichtgreifen dieser Initiative wären hoheitliche Maßnahmen wie die Erweiterung des NDM ins Auge zu fassen. Angesichts hochwertiger Bestände in der direkten Umgebung des NDM erscheint es verwunderlich, warum diese nicht ins NDM miteinbezogen wurden.4
Bezirk: Wr. Neustadt Land | Gemeinde: Markt Piesting |
GrStNr: 449/1; 450; 451; 452/1 | Henningerwiesen |
Kategorie: Feuchtgebiete, Moore | Geschützt seit: 1993 |
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