Was ist ein Naturdenkmal ?
Naturdenkmäler schützen Naturgebilde, die sich durch ihre Eigenart, Seltenheit oder Ausstattung auszeichnen, die Landschaft prägen oder große wissenschaftliche oder kulturhistorische Bedeutung haben. Zum Naturdenkmal erklärt werden können Klammen, Schluchten, Wasserfälle, Quellen, Bäume, Hecken, Alleen, Baum- und Gehölzgruppen, seltene Lebensräume, Vorkommen seltener oder gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, Felsbildungen, erdgeschichtliche Aufschlüsse oder Erscheinungsformen, fossile Tier- oder Pflanzenvorkommen, Fundorte seltener Gesteine oder Mineralien.
Die gesetzliche Grundlage für ein Naturdenkmal bietet in Niederösterreich das Naturschutzgesetz.
Wer kann einen Antrag auf Naturdenkmalschutz stellen ?
Einen Antrag auf Erklärung zum Naturdenkmal können auch Sie stellen! Die Erklärung zum Naturdenkmal erfolgt durch Bescheid der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder des Magistrates. Sie ist auch dann möglich, wenn sich das Naturgebilde auf als Bauland Gewidmeten Flächen befindet. Parteistellung haben betroffene Grundeigentümer, die Gemeinde und die NÖ Umweltanwaltschaft.
Naturschutz
Naturdenkmäler dürfen nicht verändert oder zerstört werden. Ihr Schutz beginnt mit dem Zeitpunkt der Verständigung von der Einleitung eines Verfahrens. Selbst Maßnahmen außerhalb der Denkmalsfläche können von der Behörde untersagt werden, wenn sie sich negativ auf das Naturdenkmal auswirken. Eingriffe, die dem Schutzziel nicht zuwiderlaufen, sind jedoch weiterhin möglich. Der Grundeigentümer hat für die Erhaltung des Naturdenkmals zu sorgen. Das Land NÖ gewährt für diesbezügliche Aufwendungen, wenn sie den normalen Aufwand überschreiten, eine Entschädigung. Einblick gewährt auch das bei den Bezirkshauptmannschaften aufliegende Naturschutzbuch mit dem Verzeichnis aller Naturdenkmäler des Bezirks,sowie das NÖ Naturschutzkonzept.