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Nistkästen – Wissenswertes

Wann werden Nistgeräte aufgehängt!
Möglichst schon im Herbst, damit die Vögel in den Wintermonaten sie als Übernachtungsmöglichkeit benützen können. Man kann die Nistkästen auch zeitig im Frühjahr, bis März aufhängen. Wer Nistkästen auf fremden Besitz anbringen möchte, braucht die Bewilligung des Grundeigentümers oder Pächters.

Wieviel Nistgeräte sollen angebracht werden?
Anfangs sollen nur einige angeboten werden.
Werden sie von den Vögeln angenommen, dann erst mehr aufhängen.
Im Garten kann man auf jeden zweiten Baum einen Kasten hängen, wenn im Nachbargarten Nisthilfen fehlen.
Im Wald können je nach Alter und Art der Bäume und je nach Schädlingsbefall 1-40 Kästen auf 1 ha Fläche hängen.

Richtung des Flugloches:
Das Flugloch soll stets nach Osten oder Südosten gerichtet sein. An windgeschützten Standorten ist dies nicht immer nötig. Doch soll das Flugloch stets gegen das Licht gerichtet sein.

Aufhanghöhe:
Im Garten und in ruhigen Waldgebieten können Nistkästen in Augenhöhe hängen, ansonst sollten sie in einer Höhe von 3-5m an der Stammverlängerung montiert werden.

Reinigung:
Da unsere höhlenbrütenden Kleinvögel im Allgemeinen für jede Brut ein eigenes Nest bauen, das Alte aber nicht entfernen, muss im Herbst, ca. Ende September das alte Nestmaterial entfernt werden.